Änderung der EEG-Einspeisevergütung
Hohe Vergütung für Volleinspeisungsanlagen
Mit dem neuen EEG 2023 (dem "Osterpaket") ist es zu einer weitreichenden Umstellung der Einspeisevergütung gekommen. Das Gesetz ist bereits veröffentlicht, allerdings muss die EU-Kommission noch zustimmen. Die Tarife gelten vorerst ab dem 30. Juli 2022.
Das EEG 2023 unterscheidet zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung.
- Die Überschusseinspeisung entspricht dem üblichen Modell, dass der Solarstrom vorrangig per Eigenverbrauch im Haushalt verwendet wird und Überschüsse gegen die Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
- Die Volleinspeisung als Vergütungsmodell wird gesondert erfasst: Entscheiden Sie sich als Anlagenbetreiber, den gesamten PV-Strom direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen, erhalten Sie eine höhere Einspeisevergütung im Vergleich zur Überschusseinseisung. Diese Kategorie wurde aufgewertet, da die Volleinspeisung sich im Vergleich zum Eigenverbrauch nicht mehr rechnete - die hohen Haushaltsstrompreise im Konzert mit den geringen Gestehungskosten von Solarstrom machten den Eigenverbrauch deutlich rentabler.
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